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Die Landeszahnärztekammer Sachsen wird 2026 Partnerkammer des Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystems ZQMS. Durch den Beitritt erweitert sich der Kreis der Länderkammern, die ihren Mitgliedern das Zahnärztliche Qualitätsmanagementsystem (ZQMS) zur Verfügung stellen, neben der Bundeswehr auf dreizehn zahnärztliche Körperschaften. Der Vertrag über die partnerschaftliche Zusammenarbeit wurde durch den Präsidenten der LZK Sachsen, Dr. Thomas Breyer und die hessische Kammerpräsidentin Dr. Doris Seiz feierlich unterzeichnet.
„ZQMS hilft den Praxen, alle gesetzlichen Anforderungen an ein praxisinternes QM zeitsparend und rechtssicher zu erfüllen. Es bietet mit seinen Erweiterungen ECO und GREEN darüber hinaus eine sehr gute Grundlage, die eigene Praxis unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie im Hinblick auf Einsparpotentiale durch Ressourcenschonung und nachhaltiges Wirtschaften zu optimieren. ZQMS leistet aber noch viel mehr – vor allem im Hinblick auf den immer wieder geforderten Abbau unnötiger Bürokratie und zur deutlichen Verminderung überflüssiger Kontrollmaßnahmen. Mit ZQMS werden, gerade durch die Nutzung in immer mehr Kammerbereichen, verlässliche und allgemeine Standards zur zahnärztlichen Praxisführung geschaffen. Gleichzeitig stehen wir als Kammern in intensivem Dialog mit den zuständigen Behörden und arbeiten gemeinsam daran, die in ZQMS festgelegten Standards auch aufseiten der Kontrollinstanzen zu etablieren und bei Prüfungen, etwa im Bereich der Praxishygiene und des Infektionsschutzes, zu vereinheitlichen. Damit wird für alle Seiten Transparenz und Sicherheit geschaffen. Die Zeit, die aufseiten der Praxen durch effiziente und effektive Praxisorganisation mit ZQMS eingespart werden kann, kommt direkt unseren Patientinnen und Patienten zugute. Ich freue mich sehr, dass mit der Unterzeichnung nun auch Sachsen zu unseren Partnern bei ZQMS gehört. Mit dreizehn Kammerbereichen, der Bundeswehr als Partner und der Unterstützung der Bundeszahnärztekammer, sind wir dem Ziel bundeseinheitlicher Standards beim Qualitätsmanagement in zahnärztlichen Praxen schon sehr nahegekommen“, sagt Dr. Doris Seiz, Präsidentin der Landeszahnärztekammer Hessen und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Die Landeszahnärztekammern von Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und nunmehr Sachsen sowie die Bundeswehr sind Partnerorganisationen des Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystems der Landeszahnärztekammer Hessen ZQMS.
Mehr Informationen auf www.zqms-eco.de
Wenn im Bad die Zahnbürste gezückt wird, ist in Familien mit Kindern häufig das Drama vorprogrammiert. Müdigkeit, Grenzen austesten, selbst bestimmen: Was häufig nur zwei Minuten dauert, endet oft in Frust und Tränen. Um die tägliche Zahnputzroutine zu etablieren, braucht es Geduld, Motivation und Spaß. Genau das bietet die neue, kostenfreie Zahnpflege-App mit dem beliebten Comic-Zahnpflegehelden Dentiman. Die App kann von den Eltern heruntergeladen werden und richtet sich gezielt an Kinder vom Kita- bis ins Grundschulalter. Sie kombiniert die einfache interaktive Zahnputzanleitung mit zusätzlichem Wissen und als Goodie optionale Spiel- und (Vor-)Lesemöglichkeiten.
Vom Streit zum Spiel: Diese App bringt Spaß ins Zähneputzen
Mit der Zahnpflege-App des Wrigley Oral Health Program wird die tägliche Routine zum spielerischen Abenteuer. Herzstück der App sind kindgerechte Anleitungen nach der bewährten, überwiegend empfohlenen KAI-Methode (Kauflächen, Außenflächen, Innenflächen). Dabei kann in der App-Einstellung zwischen Handzahnbürste oder elektrischer Zahnbürste gewählt werden. In rund zwei Minuten führen, die mit Sound unterlegten, liebevoll gestalteten Animationen die Kinder Schritt für Schritt durch das Zähneputzen und animieren - wie beim Blick in den Spiegel - spielerisch zum Mitmachen und Mitputzen.
Mit dieser Putzanleitung beginnt der Spaß: Wer regelmäßig putzt, wird belohnt. Für jede erfolgreiche Zahnputz-Session sammeln die Kinder ihre Punkte, mit denen sie das spannende Spiel innerhalb der App - je nach Freischaltung der Eltern - als Belohnung spielen können. So werden aus Routine und Pflicht schnell zwei tägliche Highlights.
Für die weitere Motivation sorgen unterhaltsame Comic-Geschichten rund um den beliebten Helden Dentiman, der mutig gegen fiese Zahnschurken wie den Säurehai oder die Karies-Bande kämpft. Die Geschichten - ob direkt in der App oder im Download - können zusammen in der Familie gelesen werden. Auch 12 Quiz-Fragen rund um die Mundgesundheit sowie Zahnpflege-Tipps vermitteln spielerisch, warum Zahnpflege wichtig ist - und machen Lust, selbst aktiv zu werden.
Kinderleicht zur Putzroutine: App entwickelt mit zahnmedizinischer Expertise
Entwickelt wurde die App in Zusammenarbeit mit Zahnmedizinern, sodass neben Spaß die kindgerechte Vermittlung der Themen sowie die richtige Putztechnik im Fokus stehen. Das Ergebnis: Eine durchdachte Kombination aus Wissen, Motivation und Unterhaltung, die Kinder und Familien dabei unterstützen, positive zahngesundheitliche Rituale früh zu entwickeln. Und für die Eltern steht unterstützend im Alltag ein täglicher Zahnputz-Alarm sowie die Zahnarzt-Kontrolle als Erinnerungsfunktion zur Verfügung.
Die neue App "Zahnpflege-Spaß mit Dentiman" ist ab sofort in den gängigen App Stores kostenlos verfügbar und wird das Badezimmer zu einer routinierten Zahnputz-Oase machen - für mehr Familien-Spaß beim Zähneputzen und ein strahlendes Kinderlächeln.
Prävention gilt als eine der wirksamsten Antworten auf steigende Gesundheitskosten. Ausgerechnet sie gerät jedoch zunehmend unter Druck. Zum Tag der Zahngesundheit 2026 fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deshalb, Gesundheitsförderung und Prävention politisch deutlich höher zu gewichten.
Die Erfolge der zahnmedizinischen Prävention zeigen seit Jahren, dass Erkrankungen vermieden werden können, bevor Behandlungen notwendig werden.
„Wer die Gesundheitskosten nachhaltig senken will, darf Prävention nicht schwächen. Aufklärung und frühe Vorsorge wirken messbar. Deshalb ist es das falsche Signal, wenn bei Präventionsangeboten gekürzt oder deren Ausbau ausgebremst wird. Wer heute bei Gesundheitsförderung und Prävention kürzt, produziert die Kosten von morgen“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.
Das diesjährige Motto des Tags der Zahngesundheit 2026 rückt die Bedeutung des Kauens für Gesundheit und Lebensqualität in den Mittelpunkt. Gesunde Ernährung, aktives Kauen und eine gute Gesundheit greifen ineinander. Kauen ist weit mehr als Nahrungsaufnahme. Es fördert die Sprachentwicklung, unterstützt die Verdauung, stärkt die Mundgesundheit und kann möglicherweise bis ins hohe Alter zum Erhalt kognitiver Fähigkeiten beitragen.
Für die BZÄK ist dies ein Beispiel dafür, wie Prävention funktioniert: früh ansetzen, Wissen vermitteln und gesundheitliche Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.
„In der Gesundheitspolitik wird häufig über die Finanzierung von Krankheiten gesprochen. Wir sollten stärker darüber sprechen, wie Krankheiten gar nicht erst entstehen. Prävention erhält die Lebensqualität, entlastet die Menschen und langfristig die Sozialsysteme“, so Hausweiler.
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklären die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Martin Hendges, Meike Gorski-Goebel und Dr. Karl-Georg Pochhammer:
„Wir sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens großes Potential, Abläufe und somit die Versorgung zu verbessern. Entscheidend ist, dass neue digitale Ansätze einen spürbaren praktischen Mehrwert für die Zahnarztpraxen und die Versicherten haben. Dies ist vor allem mit dem aus der zahnärztlichen Selbstverwaltung heraus entwickelten elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren gelungen. Seit 2023 wurden über 36 Millionen Beantragungsverfahren effizient, datensicher und völlig störungsfrei digital abgewickelt.
Regelungen im GeDIG, die die Funktion der Selbstverwaltung als versorgungsnahen, fachkompetenten und verantwortungsbewussten Akteur im Gesundheitswesen anerkennen und ihre Kompetenzen stärken, sind daher ein Schritt in die richtige Richtung. Hierzu zählt zum Beispiel, das bisher geltende strikte Abrechnungsverbot für die Zahnarztpraxis bei fehlender Zertifizierung ihres Praxisverwaltungssystems durch eine abgestufte Ausgestaltungskompetenz der Selbstverwaltungspartner in Form einer gestaffelten Vergütungskürzung zu ersetzen.
Dennoch muss unbedingt die Verschuldensfrage in der gesetzgeberischen Ausgestaltung deutlich stärker Berücksichtigung finden. Denn die Praxen selbst haben keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller. Es liegt allein bei den Software-Herstellern zu gewährleisten, dass ihre Praxisverwaltungssysteme den Interoperabilitäts-Anforderungen genügen. Ebenso sind sie für die fristgerechte Zertifizierung ihrer Systeme verantwortlich. Bleiben also die Software-Hersteller untätig oder werden sie zu spät tätig, darf dies nicht ohne Weiteres zu einer Sanktionierung der Vertragszahnärztin oder des Vertragszahnarztes führen. Dies allein schon deswegen nicht, als die betroffenen Praxen bereits durch einen etwaig erforderlich werdenden Systemwechsel – auch insoweit unverschuldet – über Gebühr belastet werden.
Gerade vor diesem Hintergrund darf die Ausgestaltungskompetenz von KZBV und GKV-Spitzenverband nicht durch vom Gesetzgeber zwingend vorgegebene Vertragsinhalte ausgehebelt werden. Infolge solcher gesetzlichen Vorgaben wäre die Möglichkeit der Bundesmantelvertragspartner für eine fallspezifische Ausgestaltung der Sanktionierung zu stark eingeschränkt.
Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Expertise der Selbstverwaltung in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Nur dann können letztlich Digitalisierung und Innovation sinnvoll für die Zahnarztpraxen und damit für die Patientenversorgung gestaltet werden.“